AGB

AGB´s der ACADEMY MARX Kampfsport & Fitness
Die nachfolgenden AGB´s regeln das rechtliche Verhältnis zwischen ACADEMY MARX Kampfsport & Fitness (AMKF) und dem Mitglied (Kunden). Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
1. Unser Angebot umfasst, je nach getroffener Abovereinbarung und Standortwahl (siehe Vertrag), die Teilnahme am Kursprogramm laut aktuellem Stundenplan. Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.
2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen (gemäss Aboart) zu den ausgelegten Trainingszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Trainers Folge zu leisten.
3. Nichtinanspruchnahme der Leistungen der AMKF berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderungen der geleisteten und offenen Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
4. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
5. Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Steik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
6. Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage „www.academy-marx.ch“ und im Aushang ersichtlich. Die AMKF ist berechtigt zu Ferienzeiten das Dojo zu schliessen. Schliessungen werden bekanntgegeben.
a) Die verfügbaren Trainingsanlangen und -Trainingsgeräte stehen den Mitgliedern mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. Während der Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
7. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der AMKF auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.
8. Die Verlegung der AMKF innerhalb des Einzuggebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
9. Die AMKF behält sich vor den Jahresbeitrag anzupassen.
10. AMKF haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände.
a) Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und ‐geräten und hat der AMKF die entsprechenden Reparatur‐ und/ oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
11. Für Schäden, Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten, welche bei der Benutzung der Anlage und Trainingsmaterialien der AMKF entstehen, haftet weder das Dojo noch die Trainier. Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
12. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der AMKF wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen/ Kündigung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern, damit eine Mitgliedschaft zustande kommen kann.
13. Für die Mitgliedschaft in allen Kampfsportarten kann jährlich eine zusätzliche Verbandsbeitragsgebühr zustandekommen. Die Höhe dieser Gebühr wird von der AMKF den Mitgliedern jeweils mitgeteilt.
14. Für Gürtelprüfungen der jeweiligen Kampfsportarten kommt eine Prüfungsgebühr zustande. Die Höhe dieser Gebühr wird von der AMKF den Mitgliedern jeweils mitgeteilt.
15. Die ausgeschriebene Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil dieser Mitgliedschaftsvereinbarung in der AMKF.
16. Ein Vertragsrücktritt kann nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon von der AMKF (>20 Kilometer), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Gesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. bei der AMKF, beantragt werden.
17. Zahlung des Abos per Rechnung. Die Mitgliedschaftsdauer verlängert sich jeweils um die selbe Abodauer, falls nicht schriftlich und
eingeschrieben oder per Email drei Monate vor Aboende gekündigt wird.
18. Die Korrespondenz der AMKF mit seinen Mitgliedern erfolgt per E-Mail, Whatsapp, SMS und Postweg. Sollten Schreiben seitens AMKF nicht zugestellt werden können (z.B., weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.) so ist eine Haftung von AMKF ausgeschlossen. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (z.B. Name, Adresse, Telefon) jederzeit aktuell zu halten.
19. Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein neuer Vertrag unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) der übernehmenden Person auszufüllen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die übernehmende Person hat eine erneute Startgebühr von CHF 50.‐ zu zahlen. AMKF behält sich vor, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.
20. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainings‐ und Eingangsbereich mit Kameras überwacht und aufgezeichnet wird. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.
21. Anrecht auf einen Vertragsunterbruch (nur ganze Monate) haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen:
a) Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 9 Monate unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.
b)Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1.Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
c) Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monate ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die Passivgebühr für Ferien‐ Timestops beträgt CHF 20.‐ pro Monat. Der Ferien‐Timestop muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht werden.
d) Der Ablauftermin des Abos verlängert sich bei jedem Stopp um die jeweilige Timestop‐Dauer. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
22. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch
23. Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

Das Einhalten dieser Regeln gehört zum Respekt und Anstand gegenüber allen Trainierenden und dem Studio. Es trägt zu einer guten und
motivierenden Atmosphäre in der AMKF bei, die jedem zugute kommt. Wiederholte Verstösse gegen die Club‐ und Trainingsregeln führen nach Verwarnung zum Ausschluss des/der Betreffenden. 


HAUSORDNUNG

1. Allgemeines:

1.1 In allen Räumen ist das Rauchen verboten.

1.2 Der/die Teilnehmer*in bestätigt, dass er/sie nicht vorbestraft ist.

1.3 Anschriftenänderungen müssen sofort gemeldet werden.

1.4 Trainingsausrüstung, die dem Dojo gehört, ist entsprechend an ihrem dafür vorgesehenen Platz zu versorgen.

1.5 Bei allen während des Trainings auftretenden Verletzungen oder Beschwerden ist der Ausbilder zu verständigen. Mitglieder, die an Fusspilz oder ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen nicht am Training teilnehmen.

1.6 Das Sofa darf nur benutzt werden, wenn saubere und nicht durchgeschwitzte Kleidung getragen wird.

1.7 Das Studio kann am Wochenende nur nach Absprache und Anwesenheit eines Trainers genutzt werden.

1.8 Die Umkleide, Dusche, WC sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.

1.9 Die erlernten Techniken dürfen nicht an Aussenstehende weitergegeben werden. Eine evtl. Anwendung erlernter Techniken in der Öffentlichkeit ist nur unter den nach dem Notwehr-Paragraphen SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 15 aufgeführen Umständen zulässig und muss dem Leiter der ACADEMY MARX sofort gemeldet werden.


2. Unterricht:

2.1 Das Training findet statt, wenn mindestens 3 Teilnehmer anwesend sind.

2.2 Bei besonderen Veranstaltungen, wie z.B. Prüfungen, Vorführungen, Wettkämpfen, Trainingslagern etc. kann der Unterricht ausfallen.

2.3 Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage, besondere Veranstaltungen und die Dojo Ferien gehen zu Lasten des Teilnehmers. Sie entbinden nicht von der Zahlung des Beitrages.

2.4 In den Ferien findet das Kindertraining nach Absprache mit den Trainern statt.

2.5 Das Dojo und seine Leitung behalten sich vor, die Trainingszeiten bei Bedarf zu ändern.


3. Kündigung:

3.1 Verstösse gegen die Mitgliedsordnung, Schädigung der Anlage der ACADEMY MARX oder deren Ausbildern können zum Ausschluss führen und berechtigen die Leitung der ACADEMY MARX zur fristlosen Kündigung des Vertrages und einer entsprechenden Schadenersatzforderung.
3.2 Bei einer Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche des Mitglieds gegenüber dem Dojo und seiner Leitung.


4. Haftungsausschluss

4.1 Das Dojo und seine Leitung haften nicht bei Diebstahl und Verlust von
persönlichen Gegenständen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls
für Personen- und Sachschäden.
4.2 Für Schäden,
welche ein Kunde in Zusammenhang mit der Benutzung der Anlange der
ACADEMY MARX Kampfsport & Fitness erleidet, insbesondere für
Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheit bei
Benutzung der Anlage und Geräten entstehen, haftet weder die
ACADEMY MARX noch seine Trainer. Die Benutzung der Anlage und des
Trainingsmaterials erfolgt auf eigene Verantwortung.