AGB´s der ACADEMY MARX Kampfsport & Fitness
Die nachfolgenden AGB´s regeln das rechtliche Verhältnis zwischen ACADEMY MARX Kampfsport & Fitness (AMKF) und dem Mitglied. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die AGB jederzeit geändert werden können. Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Ansprüche ableiten.
1. Angebot und Leistungen
Unser Angebot umfasst, je nach getroffener Abovereinbarung und Standortwahl (siehe Vertrag / Onlineformular), die Teilnahme am Kursprogramm laut aktuellem Stundenplan. Das Angebot kann jederzeit geändert werden, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft besteht. Bei Erstanmeldung oder Wiedereinstieg in das Training wird eine zusätzliche Startgebühr von CHF 50.- berechnet. Diese enthält beim Kindertraining einen gratis Karate- / Kickboxanzug sowie den Kampfsportpass sowie Boxhandschuhe, Karateanzug oder Bandagen für das jeweilige Erwachsenentraining.
2. Nutzung der Einrichtung und Hausordnung
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen (gemäß Aboart) zu den ausgelegten Trainingszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang sind möglich. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Trainers Folge zu leisten. Für das Training an externen Standorten gelten die Hausordnungen der jeweiligen Anlage/Studios.
3. Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Eine Nichtnutzung der gebuchten Leistungen berechtigt weder zur Erstattung noch zur Reduktion der Mitgliedsbeiträge oder offenen Zahlungsverpflichtungen.
4. Mitgliedschaft und Anmeldung von Minderjährigen
Die Buchung einer Mitgliedschaft kann ausschließlich von Personen ab 18 Jahren vorgenommen werden. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung und der Abschluss einer Mitgliedschaft durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
5. Beitragszahlung
Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäß Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
6. Höhere Gewalt
Bei einer Betriebsschließung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bereits bezahlter Beiträge. Die AMKF kann nach eigenem Ermessen eine alternative Regelung (z. B. Online-Training oder beitragsfreie Verlängerung) anbieten.
7. Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage (www.academy-marx.ch) und im Aushang ersichtlich. Die AMKF ist berechtigt, das Dojo zu Ferienzeiten zu schließen. Schließungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
8. Nutzung der Trainingsanlagen
Die Trainingsanlagen und -geräte stehen den Mitgliedern mit Ausnahme von Revision, Reinigung oder Umbau während der Betriebszeiten zum nicht-exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
9. Vertragsübertragung
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der AMKF auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.
10. Standortverlegung
Eine Verlegung der AMKF innerhalb des Einzugsgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung der Mitgliedschaft.
11. Beitragsanpassung
Die AMKF behält sich das Recht vor, den Jahresbeitrag anzupassen.
12. Haftungsausschluss
Die AMKF haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern oder Mitgliederausweisen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für hinterlegte Gegenstände. Das Mitglied nutzt die Trainingsanlagen auf eigene Gefahr. Die AMKF sowie deren Trainer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
13. Beschädigungen durch Mitglieder
Das Mitglied haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an der Trainingsanlage, -geräten oder -equipment und hat die entsprechenden Reparatur- oder Ersatzkosten zu tragen.
14. Jahresmarke & Prüfungsgebühr
Für die Mitgliedschaft in allen Kampfsportarten kann jährlich eine zusätzliche Jahresmarkengebühr zustandekommen. Die Höhe dieser Gebühr beträgt CHF 25.- und berechtigt zur Teilnahme an den Gürtelverleihungen. Die AMKF kann mit vorlegen der Jahresmarke einen zusätzlichen Rabatt auf Events gewähren. Für Gürtelprüfungen der jeweiligen Kampfsportarten kommt eine Prüfungsgebühr zustande. Die Höhe dieser Gebühr wird von der AMKF den Mitgliedern jeweils mitgeteilt.
15. Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt kann in Härtefällen (länger dauernde Krankheit, Unfall oder ein nachweisbarer Wohnsitzwechsel außerhalb eines Radius von 20 Kilometern) schriftlich beantragt werden. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt besteht nicht automatisch und liegt im Ermessen der AMKF. Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Wohnsitzbestätigung) sind erforderlich.
16. Automatische Vertragsverlängerung
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, falls nicht spätestens einen Monat vor Ablauf über das Online-Kündigungsformular (www.academy-marx.ch/kuendigung) oder in der MitgliederApp (SportsNow) gekündigt wird. Das Mitglied wird per Mail / Popup in der App rechtzeitig über die anstehende Verlängerung informiert.
17. Korrespondenz
Die Korrespondenz der AMKF mit seinen Mitgliedern erfolgt per E-Mail, Whatsapp, SMS und Postweg. Sollten Schreiben seitens AMKF nicht zugestellt werden können (z.B., weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.) so ist eine Haftung von AMKF ausgeschlossen. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (z.B. Name, Adresse, Telefon) jederzeit aktuell zu halten.
18. Mitgliedschaftsübernahme
Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein neuer Vertrag unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) der übernehmenden Person auszufüllen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die übernehmende Person hat eine erneute Startgebühr von CHF 50.‐ zu zahlen. AMKF behält sich vor, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.
19. Kameraüberwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainings‐ und Eingangsbereich mit Kameras überwacht und aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit und werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines Vorfalls benötigt werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht überwacht.
20. Zahlungsmodalitäten und Mahngebühren
Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch
21. Vertragsunterbrechung
Ein Vertragsunterbruch ist unter folgenden Bedingungen möglich:
-
Gesundheitliche Gründe: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft (mit Nachweis)
-
Berufliche oder private Gründe: Auslandaufenthalt oder Weiterbildung (mit Nachweis)
-
Ferien: Bis zu 4 Monate innerhalb der Vertragsdauer, gegen eine Passivgebühr von CHF 20 pro Monat und Nachweis der Reiseunterlagen. Der Antrag muss vor der Abwesenheit eingereicht werden. Eine nachträgliche Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall mit Attest möglich.
Die Verlängerung erfolgt im letzten Mitgliedschaftsjahr nach Eingang der Kündigung.
22. Anwendbares Recht
Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
23. Trainingsbeginn
Der Trainingsbeginn kann vom Mitglied über das Online-Anmeldeformular selbst ausgewählt werden.
Das Einhalten dieser Regeln gehört zum Respekt und Anstand gegenüber allen Trainierenden und dem Studio. Es trägt zu einer guten und motivierenden Atmosphäre in der AMKF bei, die jedem zugute kommt. Wiederholte Verstösse gegen die Dojo‐ und Trainingsregeln führen nach Verwarnung zum Ausschluss des/der Betreffenden.
Ausgabe 01.03.2025- Änderungen vorbehalten